Voraussetzungen für die monatliche Vergütung des provisionsfähigen Nettobetrages der Tarifgrundgebühr, ist je nach Unternehmen (Dialog Telekom, A1, Magenta, Drei oder Red Bull Mobile) unterschiedlich.
Dialog Telekom: Bei Verträgen mit der Dialog Telekom wird solange der provisionsfähige Nettobetrag der Tarifgrundgebühr vergütet, solange der Vertrag aufrecht ist. Also auch dann, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Gilt auf alle Produkte (Handytarif, Internet, Glasfaser, Festnetz, Webhosting und TV).
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